Barrierefreiheit für Websites –
Was 2025 auf Unternehmer zukommt

 

„Ab Juni 2025 wird für viele Unternehmen die digitale Barrierefreiheit zur Pflicht.“
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen Websites und Webshops bestimmte Standards erfüllen, um Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Diese Anforderungen sind gesetzlich vorgeschrieben, und Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Welche Maßnahmen sind nötig, um rechtskonform zu bleiben? In diesem Beitrag erklären wir, worauf es ankommt und wie Sie sich optimal auf die neuen Vorgaben vorbereiten.

 

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Überblick

 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das zentrale Gesetz für barrierefreie Websites und setzt die EU-Richtlinie
European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um.
Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für Websites zur Pflicht. Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Angeboten für Menschen mit
Behinderungen sicherzustellen.

Welche Normen sind relevant?

  • WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines): Weltweit gültige Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.
  • EN 301 549: Europäische Norm für barrierefreie digitale Produkte.
  • BITV 2.0: Nationale Verordnung zur Umsetzung der WCAG in Deutschland.

Welche Anforderungen für barrierefreie Websites gibt es?

Die WCAG 2.1 definiert drei Stufen der Barrierefreiheit:

  • Stufe A (Grundanforderungen – Muss): Beseitigt grundlegende Barrieren wie Alt-Texte für Bilder und Tastaturnavigation.
  • Stufe AA (Standard für gute Zugänglichkeit – Muss): Mindestkontraste (4,5:1), skalierbare Schriftgrößen und konsistente Navigation.
  • Stufe AAA (Optimale Barrierefreiheit – Ideal): Erweiterte Anforderungen wie Audiodeskriptionen und einfache Sprache – empfohlen für zentrale Inhalte.

Gesetzliche Vorgaben:

Die EU-Norm EN 301 549 macht die Stufen A und AA zur Pflicht, während Stufe AAA eine optionale Empfehlung bleibt.

Wer ist betroffen? Wer nicht?

Betroffene Unternehmen:

  • B2C-Websites und Webshops mit mehr als 10 Mitarbeitern oder über 2 Millionen Euro Umsatz.
  • Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen (z. B. Online-Banking, E-Books).

Nicht betroffen:

  • B2B-Websites, sofern sie eindeutig als solche gekennzeichnet sind.
  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Umsatz).

Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?
Unsere Beratung zur digitalen Barrierefreiheit hilft Ihnen, die Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. 

Digitale Barrierefreiheit:
Probleme & Lösungen für Menschen mit Einschränkungen

Menschen mit motorischen Einschränkungen

Herausforderungen:

  • Schwierigkeiten bei der Nutzung kleiner Buttons oder komplexer Formulare.

Lösungen für Barrierefreiheit:

  • Große und leicht klickbare Schaltflächen.
  • Vollständige Bedienung über die Tastatur.
  • Tastaturkürzel für wichtige Funktionen.

Herausforderungen:

  • Probleme beim Erkennen von Texten, Bildern oder unzureichenden Kontrasten.

Lösungen für Barrierefreiheit:

  • Screenreader -kompatibler Text und Alternativtexte.
  • Hohe Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
  • Skalierbare Schriftgrößen.

Herausforderungen:

  • Fehlende Untertitel bei Videos oder akustische Signale, die nicht visuell ergänzt werden.

Lösungen für Barrierefreiheit:

  • Untertitel und Audiotranskriptionen für Multimedia-Inhalte.
  • Visuelle Benachrichtigungen für akustische Signale.

Herausforderungen:

  • Überforderung durch komplexe Inhalte, unklare Navigation oder unstrukturierte Informationen.

Lösungen für Barrierefreiheit:

  • Einfache und klare Sprache.
  • Klare Navigation und logische Seitenstruktur.
  • Unterstützende Symbole und visuelle Anleitungen.

Wie wird eine Barrierefreie Website umgesetzt?

Barrierefreiheit umzusetzen mag auf den ersten Blick komplex wirken, ist jedoch mit einer klaren Struktur gut machbar. Hier sind die wichtigsten Schritte, um Ihre Website an die gesetzlichen Anforderungen anzupassen:

 

Schritt 1: Analyse Ihrer Website

Prüfen Sie, wo Barrieren bestehen. Tools wie Wave oder Axe zeigen Schwächen wie fehlende Alternativtexte oder schlechte Farbkontraste auf. Ergänzen Sie dies mit direktem Feedback von Nutzern mit Behinderungen.

 

Schritt 2: Inhalte optimieren

Eine barrierefreie Website beginnt bei gut aufbereiteten Inhalten.

  • Alt-Texte: Beschreiben Sie Bilder kurz und klar.
  • Kontraste: Verwenden Sie ein Mindestverhältnis von 4,5:1 für Text und Hintergrund.
  • Einfachheit: Halten Sie Inhalte übersichtlich und leicht verständlich.

Schritt 3: Technische Anpassungen

Die technische Grundlage Ihrer Website muss barrierefrei gestaltet sein.

  • Navigation: Ihre Website sollte vollständig über die Tastatur bedienbar sein.
  • Semantik: Nutzen Sie HTML-Tags und ARIA-Attribute, um Inhalte für Screenreader lesbar zu machen.
  • Vorlagen: Setzen Sie barrierefreie CMS-Templates ein.
 

Schritt 4: Testen und Verifizieren

Nutzen Sie Tools wie den BITV-Test, um Ihre Barrierefreiheit zu testen und Schwachstellen zu beheben. Regelmäßige Überprüfungen sichern Ihre Fortschritte.

 

Barrierefreiheit leicht gemacht 

Barrierefreiheit umzusetzen ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Prozess. Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung stellen Sie sicher, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für alle Nutzer zugänglich bleibt.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Analyse bis zur finalen Umsetzung. Kontaktieren Sie uns jetzt!

 

Wer kontrolliert, und welche Vorteile haben Sie durch frühzeitiges Handeln?

Marktüberwachungsbehörden prüfen ab Juni 2025, ob Websites den Barrierefreiheitsvorgaben entsprechen. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden – und das ist erst der Anfang. Denn neben finanziellen Risiken droht ein Imageverlust, wenn ein Verstoß öffentlich gemacht wird.

Doch das muss nicht sein! Mit netgrade als Partner sorgen Sie frühzeitig für rechtliche Sicherheit und schaffen digitale Angebote, die den neuen Anforderungen entsprechen.
Eine barrierefreie Website bedeutet bessere Benutzerfreundlichkeit, eine breitere Zielgruppe und ein starkes Signal für soziale Verantwortung.
Nutzen Sie diese Chance, bevor es zur Pflicht wird – und profitieren Sie von langfristigen Vorteilen für Ihr Unternehmen!

Warum eine barrierefreie Website ein Wettbewerbsvorteil ist

In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung – das sind etwa 9,3 % der Bevölkerung (Statistisches Bundesamt, 2023). Viele von ihnen stoßen im Internet auf Hindernisse, die ihre Nutzung von Websites und digitalen Diensten erschweren oder unmöglich machen.

 

Welche Vorteile bietet eine barrierefreie Website?

 

  1. Größere Zielgruppen erreichen: Barrierefreiheit öffnet Ihre Website für Millionen potenzieller Nutzer, die sonst ausgeschlossen wären.
  2. Nutzerfreundlichkeit steigern: Verbesserte Bedienbarkeit und Klarheit kommen allen Nutzern zugute, nicht nur Menschen mit Behinderungen.
  3. Rechtliche Sicherheit: Sie erfüllen gesetzliche Anforderungen und vermeiden Bußgelder.
  4. Imagegewinn: Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, gelten als sozial verantwortlich und zukunftsorientiert.

Die Zahlen zeigen deutlich: Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch eine Investition in den Erfolg Ihres digitalen Angebots.

 

Häufig gestellte Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um barrierefreie Websites und die neuen gesetzlichen Vorgaben ab 2025.

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ermöglicht es allen Nutzern, unabhängig von Behinderungen, uneingeschränkt auf Inhalte und Funktionen zuzugreifen. Dies umfasst z. B. Screenreader-Kompatibilität, klare Navigation und ausreichende Kontraste.

Wer muss eine barrierefreie Website haben?

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, sind zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Sind auch B2B-Websites und kleine Unternehmen verpflichtet?

Nein, B2B-Websites und kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Umsatz sind von der Pflicht ausgenommen.

Wie kontrollieren Behörden die Einhaltung des European Accessibility Act´s (EAA)?

Die Einhaltung der Vorschriften wird ab Juni 2025 durch Marktüberwachungsbehörden geprüft. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Muss ich die EAA einhalten, wenn mein Unternehmen außerhalb der EU sitzt?

Ja, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen Ihre Websites und digitalen Angebote den Vorgaben des EAA entsprechen.

Gelten die EAA-Vorgaben auch für bestehende Websites?

Nur wenn eine bestehende Website, einschließlich ihres Inhalts, nicht aktualisiert wird, muss die EAA-Richtlinie nicht eingehalten werden.
Da jedoch die meisten Websites regelmäßig aktualisiert werden, gelten die Vorgaben in der Praxis auch für bestehende Websites.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist!

Ab Juni 2025 müssen Websites und Webshops barrierefrei sein. Die Barrierefreiheit 2025 wird somit für viele Unternehmen zur Pflicht.
Sie sollten schon jetzt handeln, um rechtliche Risiken zu vermeiden und ihre digitalen Angebote zukunftssicher zu gestalten.
Barrierefreiheit ist kein optionales Extra – sie ist eine gesetzliche Pflicht und eine Chance, neue Standards zu setzen.

 

Unsere Experten unterstützt Sie von der Analyse bis zur Umsetzung. Kontaktieren Sie uns noch heute und machen Sie Ihre Website fit für die Anforderungen von morgen!

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